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Krankenkasse

In der Schweiz gibt es zwei Arten von Krankenversicherungen:
- Die obligatorische Grundversicherung (KVG)
- Die freiwilligen Zusatzversicherungen (VVG) zur Grundversicherung mit erweiterten Leistungen.
Prinzipiell sind alle Personen mit Wohnsitz in der Schweiz in der obligatorischen Krankenpflegeversicherung versicherungspflichtig. Eine Mitversicherung von Familienangehörigen besteht nicht. Jede Person muss einzeln versichert werden. Versicherungsnehmer können unter den 94 zugelassenen Versicherern frei wählen, insofern die Versicherung in ihrem Kanton aktiv ist. In der Grundversicherung kann die Kasse jedes Jahr auf den 31. Dezember gewechselt werden. Lassen Sie sich jetzt von unseren unabhängigen Experten kostenlos beraten und fordern Sie eine LinkOfferte an. Kündigungstermine: In der freiwilligen Zusatzversicherung richtet sich die Kündigungsfrist nach den vertraglichen Bestimmungen. Kündigungstermine für die Grundversicherung sind wie folgt:
- Franchise Fr. 300.— bis 30. Juni
- Franchise über Fr. 300.— bis 30. November Leistungen der Krankenversicherung
Die Krankenversicherung übernimmt Abklärungen, Behandlungen und Arzneimittelkosten im Falle von Krankheit, Unfall, Entbindungen und Abtreibungen. Dagegen ist sie nur in speziellen Ausnahmefällen für zahnärztliche Behandlungen zuständig. Im Allgemeinen bezahlen Versicherte die in Anspruch genommenen Leistungen zunächst selber und wenden sich dann an den Versicherer zur Erstattung. Spitäler vereinbaren oft eine direkte Abwicklung mit dem Versicherer. Prämien:
Prämien können vom Versicherer frei festgelegt werden. Die Altersgruppen unterteilen sich in Kinder (bis 18 Jahre), junge Erwachsene (19. bis vollendetes 25. Lebensjahr) und Erwachsene (ab dem 25. Lebensjahr). Die Prämien müssen vom zuständigen Bundesamt für Gesundheit genehmigt werden. Versicherungsmodelle :
Es werden verschiedene Versicherungsmodelle angeboten, mit denen der Versicherte seine Beiträge reduzieren kann, z. B. (HMO) Hausarzt- und Bonusmodelle).
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